Glossar


Witwenrente

Diese Rente ist für Frauen vorgesehen, die bei der Verwitwung Kinder haben. Haben sie keine Kinder, besteht ein Anspruch nur dann, wenn sie über 45 Jahre alt sind und mindestens fünf Jahre verheiratet waren. Die Witwenrente entspricht maximal 80 % der Altersrente. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch geschiedene Frauen Anspruch auf diese Rente. Kann jemand gleichzeitig zur Witwenrente eine AHV- oder IV-Rente geltend machen, wird nur die höhere Rente ausgerichtet.