Glossar


Vermögensverzicht

Wenn eine Person auf Vermögenswerte verzichtet (Erbvorbezug, Schenkung, Verkauf zu einem Vorzugspreis usw.), so hat dies auf die Zusatzleistungsberechnung einen Einfluss. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, wie viele Jahre die Übertragung der Vermögenswerte zurück liegt. Wird ein Verzicht festgestellt, so muss das Vermögen angerechnet werden, wie wenn es noch vorhanden wäre. Allerdings wird eine gewisse Amortisation zugestanden.