Glossar


Vermögensverzehr

Bruchteil des Betrags, um den das anrechenbare Vermögen die Freigrenze übersteigt. Dieser Vermögensverzehr wird zu den Einnahmen gezählt. Es handelt sich also um eine Art Eigenleistung vom vorhandenen Vermögen, das der betreffenden Person zugemutet werden kann, selber an den Lebensunterhalt beizutragen.