Glossar


Verbundaufgabe von Bund und Kantonen

Der Bund ist vorwiegend für den Teil der EL zuständig, der sich mit der Existenzsicherung befasst. Er finanziert 5/8 der Kosten. Die Kantone übernehmen mit 3/8 einen kleineren Teil an der Mitfinanzierung der Existenzsischerung. Sie regeln und finanzieren dafür jedoch die Bereiche, die im Zusammenhang mit Heim- und Krankheitskosten stehen.