Glossar
Freibetrag auf selbsbewohnter LiegenschaftVom Liegenschaftenwert von Wohneigentum wird – sofern die Gesuch stellende Person das Objekt selber bewohnt – ein Freibetrag abgezogen. Die Hypothekarschuld wird erst nach Abzug dieses Freibetrags vom verbleibenden Wert abgezogen und nur der dann noch verbleibende Betrag zum übrigen Vermögen hinzu gezählt. |