Glossar

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Vereinfachtes Abrechnungsverfahren

Das vereinfachte Abrechnungsverfahren erleichtert einem Arbeitgeber die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO/ALV/Familienzulagen) und gleichzeitig der Quellensteuer. In erster Linie ist es gedacht für kurzfristige oder im Umfang geringe Arbeitsverhältnisse, wie sie zum Beispiel in Privathaushalten regelmässig vorkommen. Die Abrechnung und der Bezug der Sozialversicherungsbeiträge und der Quellensteuer erfolgen nur einmal pro Jahr. Voraussetzungen sind unter anderem, dass der einzelne Lohn pro Arbeitnehmer pro Jahr 21'150 Franken (Stand Januar 2017) nicht übersteigen darf und die jährliche Lohnsumme unter 56'400 Franken liegt.