Splitting = Einkommenssplitting
Mit dem Einkommenssplitting werden die während der Ehejahre erzielten Einkommen beider Ehegatten gesplittet, also je halbiert und dem anderen Ehepartner angerechnet. Die Teilung erfolgt auch bei den Erziehungs- und den Betreuungsgutschriften. Die Voraussetzungen zur Einkommensteilung sind erfüllt, wenn die Ehegatten in den gleichen Kalenderjahren versichert waren. Das Splitting wird vorgenommen, sobald beide Ehegatten Anspruch auf eine Rente haben oder wenn die Ehe geschieden wird oder wenn ein Ehepartner stirbt und der andere bereits eine Rente bezieht.
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