Glossar

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Nichterwerbstätige

Als Nichterwerbstätige gelten alle Personen, gleichgültig ob Schweizer/innen oder Ausländer/innen, die in der Schweiz ihren Wohnsitz haben und kein oder nur ein geringfügiges Erwerbseinkommen erzielen. Nichterwerbstätige müssen ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs Beiträge an die AHV, IV und EO entrichten. Als Grundlagen für die Berechnung der Beiträge dienen das Vermögen und das 20fache jährliche Renteneinkommen.