Glossar
BeitragslückenRenten werden im Wesentlichen mit dem Jahreseinkommen und den Beitragsjahren berechnet. Wurden die Beiträge jedoch nicht ohne Unterbruch einbezahlt oder fehlen sogar ganze Beitragsjahre, bestehen so genannte Beitragslücken. Die AHV kann nur eine Teilrente ausrichten. Geschuldete AHV-Beiträge können nur innerhalb von fünf Jahren nachgezahlt werden. Bei Lücken kann die AHV jedoch auch Beiträge, die vor dem 21. Lebensjahr und im Jahr der Pensionierung einbezahlt wurden, berücksichtigen. Vor 1979 entstandene AHV-Lücken füllt die AHV mit bis zu drei Gratis-Jahren auf. |