Glossar
BeitragsdauerBei der AHV versicherte Personen sind beitragspflichtig, solange sie erwerbstätig sind. Für Nichterwerbstätige beginnt die Beitragspflicht am 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres und dauert bis zum Ende des Monats, in dem das ordentliche Pensionsalter erreicht wurde. |