Glossar
Beiträge zur Förderung der AltershilfeGemäss AHV-Gesetzt (AHVG Art. 101 bis) darf die AHV gesamtschweizerisch tätigen gemeinnützigen privaten Institutionen Beiträge an die Personal- und Organisationskosten gewähren. Diese Beiträge müssen für die Durchführung von Aufgaben zugunsten Betagter eingesetzt werden. Eine solche Institution ist beispielsweise die Pro Senectute. |