Glossar

Verfügung

Als Verfügungen gelten Anordnungen der Behörden im Einzelfall, die sich auf öffentliches Recht des Bundes stützen. Sie begründen Entscheide wie Änderungen, Aufhebungen, Abweisungen von Begehren etc.

Versichertennummer

Seit 1. Juli 2008 wird in der AHV (und auch in der IV und EO) eine 13-stellige Versichertennummer angewendet. Die Nummer ist völlig anonym und genügt den geltenden Anforderungen des Datenschutzes. Die Nummer wird nur einmal vergeben und ändert z.B. auch bei einem Namenswechseldurch Heirat nicht. Ein verbreiteter, aber gezielter und kontrollierter Einsatz der AHV-Nummer im Netz der sozialen Sicherheit erleichtert die Koordination im dezentralen System deutlich. Sie ermöglicht eine effektive Koordination unter den Organen des dezentralen schweizerischen Sozialversicherungssystems und somit eine Aufwandeinsparung.

Versicherungsausweis

Jede beitragspflichtige oder leistungsberechtigte Person erhält einen Versicherungsausweis. Dieser enthält die Versichertennummer, Namen und Vornamen und das Geburtsdatum.

Volksversicherung

Bei der IV spricht man von einer Volksversicherung. Damit ist ein allgemeine und obligatorische Versicherung gemeint, die die ganze Bevölkerung der Schweiz umfasst  und somit vor allem durch Beiträge der Versicherten, der Arbeitgebenden, der öffentlichen Hand (Bund) und zweckgebundenen Erträgen aus der Mehrwertsteuer finanziert wird. Jedermann ist verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge zu entrichten und hat andererseits einen Rechtsanspruch auf die gesetzlich festgelegten Leistungen.

Vollrenten

Bei vollständiger Beitragsdauer wird eine Vollrente ausgerichtet.