Glossar

Eidgenössisches Departement des Innern

Das EDI ist zuständig für die Bereiche Sozialversicherungen, Medikamentensicherheit, Tierschutz, Sicherheit von Lebensmitteln tierischer Herkunft, Kultur- und Filmförderung, Familienpolitik, die Gleichstellung von Frau und Mann und Menschen mit Behinderungen, Statistiken, die Wettervorhersagen und  Rassismus. Aufgabe des EDI ist es, den heutigen qualitativ hohen Standard in der Altersvorsorge und im Gesundheitswesen für künftige Generationen zu sichern. Es gilt nicht nur zu bewahren, sondern vorausschauend Reformen einzuleiten und den sich verändernden gesellschaftlichen Bedingungen Rechnung zu tragen. Dabei sind Gerechtigkeit und Solidarität ein grosses Anliegen.

Eingliederungsmassnahmen

Zu den Eingliederungsmassnahmen der IV zählen:

  • Massnahmen der Frühintervention, die darauf abzielen, dass jemand trotz gesundheitlicher Schwierigkeiten möglichst weitgehend arbeitsfähig bleibt, einen bestehenden Arbeitsplatz nicht verliert bzw. an einem neuen Arbeitsplatz erwerbstätig sein kann.
  • Integrationsmassnahmen, die der Vorbereitung auf die Durchführung von beruflichen Massnahmen dienen, damit jemand diese erfolgversprechend absolvieren kann.
  • Berufliche Massnahmen, die der beruflichen Integration dienen.
  • Medizinische Massnahmen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr, die der Behandlung von Geburtsgebrechen und der Verbesserung der Erwerbsfähigkeit dienen.
  • Hilfsmittel, zu denen beispielsweise Hörgeräte, Rollstühle, orthopädische Schuhe zählen.
Eingliederung vor Rente

«Eingliederung vor Rente» ist der Leitsatz der 5. und 6. IV-Revision. Damit ist gemeint, dass zuerst alles daran gesetzt wird, Personen soweit als möglich im Arbeitsmarkt zu halten, bzw. sie wiederum in diesen zu integrieren (berufliche Massnahmen). Erst nach Ausschöpfung aller Eingliederungsmöglichkeiten wird ein Rentenanspruch geprüft.

Einkommensgrenze

Ein vom Parlament festgelegtes jährliches maximal (minimal) Einkommen, welches für die Bemessung von Anspruch von Leistungen relevant ist.

Einsprache

Eine Einsprache ist das erstinstanzliche Rechtsmittel im schweizerischen Recht. Idealtypisch wird die Einsprache von derjenigen Stelle beurteilt, welche bereits die angefochtene Verfügung erlassen hat.

Ergänzungsleistungen

Die Ergänzungsleistungen (EL) wurden 1966 eingeführt. Sie helfen dort, wo AHV/IV-Renten bzw. IV-Taggelder und weitere Einkommen sowie das Vermögen nicht ausreichen, um die minimalen Lebenskosten zu decken. EL sollen die Existenz sichern und letztlich Armut verhindern.
Sozialpolitisch sind die EL somit ein massgeschneidertes Instrument, um für jeden Rentner das verfassungsmässig garantierte Grundrecht auf Existenzsicherung individuell konkret zu gewährleisten.

Erwerbsunfähigkeit

Ist jemand erwerbsunfähig, kann er nicht mehr (oder nur noch teilweise) für sein Erwerbseinkommen sorgen. Das Ausmass der Erwerbsunfähigkeit wird durch die IV-Stelle bestimmt.

Ein Beispiel zur Erklärung:
Ein Maurer kann wegen Rückenproblemen seine bisherige Arbeit gar nicht mehr ausüben. Somit ist er zu 100 % arbeitsunfähig als Maurer. Es ist aus medizinischer Sicht aber möglich, dass er in einer anderen, körperlich weniger belastenden beruflichen Tätigkeit voll arbeitsfähig ist. In diesem Fall liegt auch keine Erwerbsunfähigkeit vor. Denn mit einer seinem Gesundheitszustand entsprechenden Tätigkeit kann er weiterhin vollständig für sein Erwerbseinkommen sorgen. Bleibt jemand hingegen in jeglicher für ihn zumutbaren Tätigkeit nur teilweise arbeitsfähig, so ergibt sich daraus eine Teil-Erwerbsunfähigkeit.

Erziehungsgutschriften

Die Erziehungsgutschriften sind keine direkten Geldleistungen, sondern Zuschläge zum Erwerbseinkommen, die erst bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden. Anspruch auf Erziehungsgutschriften haben Altersrentner und -rentnerinnen für jedes Jahr, in dem sie Kinder unter 16 Jahren hatten. Erziehungsgutschriften betragen das Dreifache der jährlichen Minimalrente zum Zeitpunkt des Anspruchsbeginns. Bei verheirateten Personen wird die Gutschrift während der Ehejahre je zur Hälfte auf die Ehepartner aufgeteilt.