Glossar
KarenzfristBevor ein Leistungsanspruch besteht, muss die betreffende Person eine bestimmte Anzahl Jahre Wohnsitz in der Schweiz (für Ergänzungsleistungen), im Kanton (für Beihilfe) oder in der Gemeinde (für Gemeindezulagen) erfüllt haben. Diese Wartefrist nennt man Karenzfrist. |