Glossar


Ausgleichskassen des Bundes

Die Ausgleichskassen des Bundes umfassen die Eidgenössische Ausgleichskasse und die Schweizerische Ausgleichskasse. Für das Personal des Bundes und der Bundesanstalten ist die Eidgenössische Ausgleichskasse zuständig. Die Schweizerische Ausgleichskasse ist für die Durchführung der freiwilligen Versicherung und der Entrichtung von Leistungen an Personen im Ausland zuständig. Sie nimmt zudem Aufgaben wahr, die ihr durch zwischenstaatliche Vereinbarungen zugewiesen werden.