Glossar

Kapitaldeckungsverfahren

Das Kapitaldeckungsverfahren ist eine Methode zur Finanzierung von Versicherungen und Vorsorgeeinrichtungen. Bei dieser Methode werden die Beiträge für jede Person am Kapitalmarkt angelegt und am Ende der Versicherungsperiode wieder zurückgezahlt. So spart jeder für sich selbst. Bei der Pensionskasse, die nach dieser Methode funktioniert, heisst das: Alle Beiträge, die man im Laufe seines Lebens einzahlt, werden wie bei der Bank einer Art Sparkonto gutgeschrieben. Der Gegensatz zum Kapitaldeckungsverfahren ist das Umlageverfahren, bei dem die eingezahlten Gelder an andere Personen verwendet werden.

Karenzfrist

Bevor ein Leistungsanspruch besteht, muss die betreffende Person eine bestimmte Anzahl Jahre Wohnsitz in der Schweiz (für Ergänzungsleistungen), im Kanton (für Beihilfe) oder in der Gemeinde (für Gemeindezulagen) erfüllt haben. Diese Wartefrist nennt man Karenzfrist.

Kassenzugehörigkeit

Den Verbandsausgleichskassen sind alle Arbeitgebenden und Selbständigerwerbenden angeschlossen, die einem Gründerverband angehören. Soweit nicht eine der beiden Ausgleichskassen des Bundes zuständig ist, werden die übrigen Arbeitgebenden und Selbständigerwerbenden, die nichterwerbstätigen Personen und die Arbeitnehmenden ohne beitragspflichtige Arbeitgebende (z. B. in der Schweiz wohnhafte Grenzgänger) den kantonalen Ausgleichskassen angeschlossen. Eine Ausnahme gilt für vorzeitig Pensionierte, die gewissen Verbandsausgleichskassen weiterhin als Nichterwerbstätige angeschlossen bleiben. Die Kassenzugehörigkeit eines Arbeitgebenden erstreckt sich automatisch auf alle seine Arbeitnehmenden.

Krankenkassenprämie

Das Bundesamt für Sozialversicherung legt jedes Jahr die Durchschnittsprämien für die obligatorische Krankenversicherung (also ohne Zusatzversicherungen) aller Kantone fest.

Krankheits- und Behinderungskosten

Zusätzlich zu den monatlichen Leistungen können wegen Krankheit oder Behinderung entstehende Kosten teilweise vergütet werden (z. B. 10 % Selbstbehalte aus der Grundversicherung, Zahnarztkosten, Transportkosten usw.). Es muss im Einzelfall geprüft werden, welche Kosten in welchem Umfang vergütbar sind.

Lebensbescheinigung

Eine Lebensbescheinigung ist ein amtliches Dokument, welches vom örtlichen Einwohnermeldeamt auf Antrag erteilt wird und die Lebenskontrolle bestätigt. Eine Lebensbescheinigung ist für Rentenzwecke, insbesondere bei einem Träger im Ausland erforderlich.

Mietzins

Es wird der monatliche Bruttomietzins (in der Regel inklusive Nebenkosten) berücksichtigt, allerdings nur bis zu einem festgelegten Maximalbetrag.

Mindestbeitrag

Gesetzlich festgelegter minimaler Beitrag der an die AHV zu zahlen ist.

Minimalrente

Ein gesetzlich festgelegter Mindestbetrag als Rente, unabhängig vom effektiven Durchschnittseinkommen.

Mischindex

Der Bundesrat passt die Renten in der Regel alle zwei Jahre der Lohn- und Preisentwicklung an. Die Renten werden früher angeglichen, wenn die Teuerung innerhalb eines Jahres mehr als vier Prozent ausmacht. Die Anpassung erfolgt aufgrund des sogenannten Mischindexes, der dem Durchschnitt von Lohn- und Preisindex entspricht.

Mitwirkungspflicht

Die versicherte Person muss alles Zumutbare unternehmen, um die Folgen eines Gesundheitsschadens, insbesondere die Dauer und das Ausmass der Arbeitsunfähigkeit und den Eintritt einer Invalidität, zu verhindern. Es besteht insbesondere eine Verpflichtung, an allen zumutbaren Massnahmen zur Erhaltung des bestehenden Arbeitsplatzes und/oder zur Eingliederung ins Erwerbsleben aktiv teilzunehmen. Kommt eine Person ihren Pflichten nicht nach, so können die Leistungen gekürzt oder verweigert werden.

Nachzahlung

Ein rückwirkender Anspruch auf Leistungen oder Beiträge.

Ordentliche Renten

Ordentliche Renten sind beitragsabhängige Renten und werden ausbezahlt wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. 

Persönliche Ausgaben

Jeder Person, die in einem Kranken- oder Pflegeheim wohnt, steht ein Betrag für die persönlichen Ausgaben zur Verfügung. Dieser Betrag ist nach oben begrenzt und die Festsetzung der Höhe im Einzelfall liegt im Ermessen der zuständigen Gemeinde.

Pflegeheimfinanzierung

Mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung hat das EL-System ab Anfang 2011 eine verstärkte Rolle bei der Heimfinanzierung erhalten.

Privilegiertes Einkommen

Erwerbseinkommen (= Arbeitsverdienst), der bevorzugt behandelt wird. Vom Nettolohn II können Berufsauslagen geltend gemacht werden, sofern sie nachgewiesen sind. Vom verbleibenden Einkommen wird eine Art Freibetrag (genannt «fester Abzug») abgezählt.

Rechtliches Gehör

Alle Personen haben Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht. Die betroffene Person muss vor Erlass einer ihm nachteiligen Entscheidung Gelegenheit haben, sich zur Sache zu äussern. Das Gericht trifft die Pflicht, das Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen. Dieser Grundsatz gilt bei allen Gerichten.

Rechtsmittelbelehrung

Eine Rechtsmittelbelehrung weist die betroffene Person eines Verwaltungsaktes oder Gerichtsentscheides auf seine Möglichkeiten hin, die behördliche oder gerichtliche Entscheidung anzufechten. Eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung enthält die Bezeichnung als Rechtsmittelbelehrung, die Behörde oder das Gericht, bei dem der Rechtsbehelf einzulegen ist sowie die Frist, innerhalb der das Rechtsmittel einzulegen und gegebenenfalls zu begründen ist.

Regionale Durchschnittsprämie

Das Bundesamt für Sozialversicherung legt jedes Jahr die Durchschnittsprämien für die obligatorische Krankenversicherung (also ohne Zusatzversicherungen) aller Kantone fest.

Rentenalter

Das Rentenalter gibt  das Alter einer Person vor, ab dem sie die gesetzliche Altersrente beziehen kann. Der Anspruch auf die Altersrente beginnt am ersten Tag des Monats, welcher der Erreichung des ordentlichen Rentenalters folgt.